Seit unserer Gründung 1999 verfolgen wir eine simple Preispolitik, die auf drei sich gegenseitig bedingenden Grundsätzen beruht. Erstens gilt ein einziger, personen- und aufgabenunabhängig anwendbarer, vergleichsweise tiefer Stundenansatz (2021: CHF 150 exkl. MWST) als kalkulatorische Basis. Zweitens pflegen wir systematisch eine Arbeitszeit- und Projektzeitdokumentation. Drittens verrechnen wir jede zum Vorteil des Kunden geleistete Arbeit konsequent und vollkommen transparent.

Einheitlicher Stundensatz

Wir berechnen unseren einheitlichen Stundensatz, in dem wir unsere detailliert erhobenen Betriebskosten durch die Summe der maximal zu erreichenden verrechenbaren Stunden dividieren. Da unsere Mitarbeitenden arbeitsvertraglich Überzeitregelungen unterstehen, die wir respektieren — wie sich das für ein verantwortungsvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber gehört — können wir das Potenzial an verrechenbaren Stunden ziemlich genau bestimmen und damit den Stundensatz. Als Agentur, die ihre Services am Lebenszyklus eines Unternehmens orientiert, ist es nicht möglich vorauszusagen, wie wertvoll ein bestimmter Service oder eine bestimmte Person, die ihn leistet, zum Zeitpunkt der Erbringung für einen bestimmten Kunden ist. Ein einheitlicher Stundensatz reduziert zudem organisatorischen Aufwand massiv: Bei personen- und aufgabenabhängigen Stundenansätzen muss im betrieblichen Alltag immer darauf geachtet werden, wer welche Leistung erbringen darf. Das zu regulieren ist in einer kleineren Agentur viel zu aufwändig und erzeugt Kosten, die wiederum vom Kunden getragen werden müssten, was wir nicht wollen. Unser Stundenansatz wird jährlich überprüft und kann bei grösseren Veränderungen in den Betriebskosten leicht angepasst werden, in der Vergangenheit blieb er jeweils für mindestens 5 Jahre stabil.

Systematische Arbeitszeit- und Projektzeitdokumentation

Wie in jedem Unternehmen, das soziale Verantwortung übernimmt, gelten auch für unsere Mitarbeitenden Arbeitsverträge mit Wochenarbeitsstunden und entsprechenden Überzeitregelungen. Zeiterfassung ist daher von fundamentaler Bedeutung, um einen einheitlichen Stundensatz sowohl für Kunden als auch für uns als Agentur gewinnbringend durchzusetzen. Deshalb verlassen wir uns seit über 20 Jahren auf die Kombination von hoher betrieblicher Organisation und Software, mit der sich die Projektzeit unmittelbar als Rechnungsposition erfassen lässt. So schaffen wir einerseits im Team ein extrem hohes Bewusstsein dafür, dass Leistung für unsere Kunden einen konkreten Wert haben muss, andererseits ermöglichen wir präzise Finance Cockpits für unseren Betrieb und für sämtliche Projekte. Damit einhergehend ist eine transparente Rechnungstellung:

Transparente Verrechnung geleisteter Arbeit

Ein einheitlicher, vergleichsweise tiefer Stundensatz ist nur möglich, wenn im Stundensatz möglichst wenige Leistungen «versteckt» sind und somit unerfasst und unausgewiesen bleiben — was unserer Meinung nach ohnehin unfair dem Kunden gegenüber ist. Bis auf wenige administrative Arbeiten gilt bei uns deshalb jeder Dienst am Kunden als Leistung — schliesslich ist das unsere unternehmerische Daseinsberechtigung — dementsprechend darf sie transparent ausgewiesen und berechnet werden. Bis auf bei uns eher unübliche Pauschal-Rechnungen liegt deshalb jeder Faktura ein detaillierter Leistungs- und Auslagenrapport bei.

Fazit

Unsere Preispolitik führt dazu, dass wir in einigen Services — unter Berücksichtigung unseres hohen Kompetenz- und Erfahrungsniveaus — teilweise deutlich unter den in der Schweiz marktüblichen Preisen wirtschaften können und in anderen Services höchstens leicht darüber. Da wir uns in unserer Agenturstrategie Projekten verschrieben haben, die ein breites Angebot unserer Services zwischen Konzeption und Realisierung bedingen, entsteht für unsere Kunden in der Regel von der Offerte bis zum Produkt ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis. Es resultiert daraus aber auch ein bestimmtes Kunden- und Projektsegment, in dem wir in Bezug auf die Qualität unseres Outputs enorm wirtschaftlich Leistungen erbringen können.